Die seit über eineinhalb Jahren laufende Auseinandersetzung zwischen dem Hannoveraner Verband und seinem ehemaligen Geschäftsführer und Zuchtleiter Dr. Werner Schade ist beendet. Beide Seiten einigten sich vor dem Arbeitsgericht Verden auf einen tragfähigen Vergleich.
Das Gericht hatte im Rahmen der Vergleichsverhandlungen eindeutig klargestellt, dass es zu keinen Pflichtverletzungen von Herrn Dr. Schade in seiner Zeit als Geschäftsführer des Hannoveraner Verband e.V. gekommen sei, die es gerechtfertigt hätten, eine fristlose oder eine ordentliche Kündigung auszusprechen.
Beide Parteien waren sich allerdings darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis nicht weiter fortgesetzt werden kann und somit seine Auflösung findet. Daher sind beide Seiten zufrieden mit dem Ergebnis des erzielten Vergleichs.
In seiner Sitzung am 13. Mai 2019 hatte der Gesamtvorstand des Hannoveraner Verbandes e. V. beschlossen, den Anstellungsvertrag von Dr. Werner Schade als Geschäftsführer und Zuchtleiter außerordentlich fristlos zu kündigen.
Der Verbandsvorsitzende Hans-Henning von der Decken erklärte hierzu, dass nach Auffassung des Gesamtvorstandes auf Grund mehrerer in der jüngeren Vergangenheit festgestellter Pflichtverletzungen diese Entscheidung leider unumgänglich war.
Hauptstreitpunkt war ein Rapphngst namens Dario. Nach seinem Triumph als Prämienhengst hatte eine gute Kundin des Hannoveraner Verbandes den Rappen für 120.000 Euro ersteigert. Spontan von ihm begeistert und ohne tierärztliche Expertise. Was sich schnell als Problem erwies. Denn Dario leidet unter dem Shivering-Syndrom, der Zitterkrankheit. In Dänemark, wo er Station beziehen sollte, ist dies allerdings ein absolutes Ausschlusskriterium für die Zucht.
Darios Verkäufer, die Käuferin und mittendrin der Hannoveraner Verband versuchten, eine Lösung zu finden. Der damalige Verbands-Geschäftsführer Dr. Werner Schade handelte einen Vertrag aus, dass der Hengst trainiert und dann erneut versteigert werden sollte. Er informierte darüber den Vorstandsvorsitzenden des Verbandes telefonisch, nutzte eine Faksimile-Unterschrift für den Vertrag – und bekam die Kündigung als Geschäftsführer.