Theoretisch kann er jetzt noch versuchen, das Urteil beim Schweizer Bundesgericht anzufechten. Doch alles deutet daraufhin, dass der Schweizer Nationenpreisreiter Paul Estermann als Tierquäler verurteilt ist.
Das Kantonsgericht in Luzern hat in fünfstündiger Berufungsverhandlung alle Fakten noch einmal zusammengetragen. Nachdem das örtlich zuständige Bezirksgericht den Reiter auf der Grundlage von Zeugenaussagen und Beweisfotos verurteilt hatte, die beiden Top-Springpferde Castlefield Eclipse und Lord Pepsi verletzt und gequält zu haben, war er in die Berufung vor das Kantonsgericht gegangen. Aber auch dort konnte er mit seinen Aussagen die Beweislage nicht erschüttern.
Am Ende fiel das Urteil: Geldstrafe von 105 Tagessätzen! Außerdem muss Paul Estermann auch noch zu 80 Prozent die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.