Ende eines Olympia-Traums: 3 Jahre Sperre, 6.000 Schweizer Franken Strafe
23 Nationen waren dabei - Olympia 2024 in Paris Foto: Archiv

Ende eines Olympia-Traums: 3 Jahre Sperre, 6.000 Schweizer Franken Strafe

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Wenn der Traum von der eigenen Olympia-Teilnahme auf die schiefe Bahn führt, kann es sehr teuer werden. Das erlebt gerade eine belgische Springreiterin, die mit Hilfe von gefälschtem Pass und Führerschein versuchte, für Malta nach Paris zu kommen.

Alles schien ganz harmlos anzufangen und liest sich in dem Urteil des FEI Tribunals so:

„Michelle Dejonghe ist eine bei der FEI registrierte Pferdesportlerin in der Disziplin Springen, die erstmals am 2. Januar 2019 über den belgischen Pferdesportverband bei der FEI registriert wurde. Die Beklagte hat seit ihrer Erstregistrierung noch an keinen FEI-Wettbewerben teilgenommen.
Am 12. Februar 2024 beantragte die Beklagte über den maltesischen Pferdesportverband bei der FEI einen Wechsel der Sportnationalität von Belgien nach Malta. Am 13. März 2024 genehmigte die FEI diesen Wechsel der Sportnationalität.“

Doch dann nahm die Sache ganz anders Fahrt auf, als es der Traum von Olympia vorsah:

„Im Mai 2024 setzte sich die belgische Polizei mit der FEI in Verbindung und fragte, ob die Beklagte eine von der FEI registrierter Athletin sei, sie wolle für Malta an den Olympischen Spielen 2024 in Paris teilnehmen. Die belgische Polizei übermittelte auch eine Kopie eines Schreibens mit dem Titel „FEI Confirmation for Equestrian Event at the Olympic Games“.
Am 8. Mai 2024 schickte die FEI eine E-Mail an die belgische Polizei, in der sie mitteilte, dass das besagte Dokument nicht von der FEI ausgestellt worden sei, da die FEI diese Art von Dokumenten nicht ausstelle.“

Und: „Dieses FEI-Dokument bescheinigte, dass die Beklagte zur Teilnahme an den Olympischen Spielen Paris 2024 berechtigt war, obwohl sie seit ihrer Registrierung an keinen FEI-Wettbewerben teilgenommen hat. Die Beklagte verwendete den Briefkopf der FEI, das Logo und die Unterschrift eines Mitarbeiters. Es scheint, dass diese Elemente aus dem
Schreiben der FEI entnommen wurden, das den Wechsel der Sportnationalität der Beklagten von Belgien nach Malta genehmigte.“

Damit war der Startschuss zur gründlichen Untersuchung gefallen:

Am 2. August 2024 wurde die FEI von der Equestrian Federation of Malta darüber informiert, dass alle offiziellen staatlichen Dokumente, die der Beklagte zunächst bei der Equestrian
Federation of Malta und dann bei der FEI eingereicht hatte, um einen Wechsel der Sportnationalität zu erwirken, ebenfalls gefälscht waren und der Beklagte in Wirklichkeit weder die maltesische Staatsbürgerschaft noch dort einen Wohnsitz besitzt. Pass, Führerschein: „Alle von der Beklagten vorgelegten maltesischen Dokumente sind von schlechter Qualität und weisen Anzeichen von Manipulation auf.“

Die FEI schrieb die Reiterin im September zweimal an, informierte über die Vorwürfe, erwartete ein Stellungnahme – aber bekam keine Antwort. Schließlich forderte der Vorsitzende des FEI-Tribunals den belgischen Verband auf, die betreffende Korrespondenz an den Beklagten zu übermitteln.

„Am 29. Oktober 2024 antwortete die Beklagte auf die E-Mail des belgischen Reitsportverbandes, indem sie den Erhalt der Korrespondenz des FEI-Tribunals bestätigte und
mitteilte, dass alles von ihrem Anwalt bearbeitet werde. Darüber hinaus teilte die Beklagte
mit, dass eine Untersuchung gegen den Täter laufe, der ihre Identität benutze, um einen Betrug zu begehen, bei dem es um den Verkauf von Pferden gehe, die nicht existierten. Schließlich gab die Beschwerdegegnerin ihre Telefonnummer und ihre Wohnanschrift an.“ Aber zu den Vorwürfen des FEI-Tribunals gab es keine Antwort.

Das FEI-Tribunal kam jetzt zu einem nicht mehr überraschenden Urteil:

„Die Beklagte hat die FEI und den maltesischenPferdesportverband vorsätzlich in die Irre geführt, indem sie das FEI-Dokument gefälscht und gefälschte maltesische Dokumente vorgelegt hat, um die Genehmigung für einen Wechsel der Sportnationalität zu erhalten. Derartige Handlungen werden als erheblicher Verstoß gegen das FEI-Reglement angesehen, da sie weder mit den Grundwerten der olympischen Sportbewegung noch mit den allgemeinen Grundsätzen des Verhaltens, der Fairness und des Sportsgeistes in Einklang stehen. Es handelte sich um Betrug und eine kriminelle Handlung. Die Vergehen wurden vorsätzlich begangen – die Angeklagte fälschte bewusst und vorsätzlich ein Dokument über ihre Teilnahmeberechtigung für die Olympischen Spiele Paris 2024 sowie weitere Dokumente, um ihre sportliche Staatsangehörigkeit zu ändern.“

Die Beschuldigte habe sich entschieden, keine Antwort auf die Beschwerde der FEI einzureichen. „Stattdessen beschränkte sie ihre Teilnahme an dem Verfahren darauf, den Erhalt der Schreiben des Gremiums zu bestätigen und zu behaupten, dass jemand ihre Identität unrechtmäßig benutzt habe. Die Beschwerdegegnerin hat keine Beweise
für diese Behauptung vorgelegt.“

Das Urteil lautet:

„Frau Dejonghe wird für einen Zeitraum von drei (3) Jahren mit Wirkung ab dem Datum der
Zustellung dieser Entscheidung gesperrt. Gemäss Artikel 164.6 der GRs ist es der Beklagten
für die Dauer ihrer Suspendierung untersagt, in irgendeiner Eigenschaft, einschliesslich als Zuschauerin, an Wettbewerben oder Veranstaltungen teilzunehmen, die von der
FEI oder einem nationalen Verband genehmigt oder organisiert werden.

Frau Dejonghe wird verurteilt, innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Geldstrafe von sechstausend Schweizer Franken (CHF 6’000) an die FEI zu zahlen.

Frau Dejonghe wird verurteilt, einen Beitrag für die Verfahrenskosten, die der FEI
in diesem Verfahren entstanden sind, in Höhe von eintausendfünfhundert Schweizer Franken (CHF 1’500) zu zahlen. Dieser Betrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung dieses Entscheids zu bezahlen.“