Im Jahr 2018 half Harley v/d Bisshop (v. Dulf van den Bisschop) unter Nicola Philippaerts dem Team Belgien, das Nationenpreis-Finale in Barcelona vor Frankreich und Irland zu gewinnen. Unmittelbar danach wechselte er für ein paar Jahre unter den Sattel von Bertram Allen und setzte seinen Erfolgsweg nahtlos fort, unter anderem mit einem Grand Prix Sieg in Wellington und danach mit dem Gewinn der Weltcup-Etappe in Ocala. Inzwischen ist der 16jährige belgische Wallach mit Leobardo Arturo Flores Leal erfolgreich für Mexiko unterwegs. Aber zwischendurch, bis zur Weltmeisterschaft 2022, hatte der Argentinier Fabian Sejanes seine Zügel übernommen, um mit dem Erfolgspferd seine eigene Karriere zu beflügeln. Diese Partnerschaft endete mit einem Knall: Bei der WM wurden im Blut des Reiters verbotene Substanzen bei der Dopingprobe gefunden.
Jetzt, mehr als 14 Monate später, hat das FEI-Tribunal endgültig über das Strafmaß entschieden:
„In diesem Fall geht es um ein negatives Analyseergebnis für Hydrochlorothiazid und seinen Metaboliten Chloraminophenamid, die gemäß der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) in die Kategorie der Klasse “S5 – Diuretika und Maskierungsmittel” fallen“, heißt es in dem Beschluss. Hydrochlorothiazid ist ein Blutdrucksenker, der zugleich das Risiko für weißen Hautkrebs erhöht, Chloraminophenamid wirkt als Beruhigungsmittel. Hört sich erst einmal harmlos an, aber als „Maskierungsmittel“ sind das eben nachgewiesenermaßen auch Substanzen, die helfen, Doping zu verschleiern.
„Eine Probe, die dem argentinischen Athleten Fabian Sejanes (FEI ID 10001261) am 11. August 2022 während der FEI-Weltmeisterschaften, die vom 5. bis 14. August 2022 in Herning, Dänemark, stattfanden, entnommen wurde, war positiv auf die oben genannte verbotene Substanz. Der Athlet wurde am 11. Oktober 2022 über den Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen der FEI für menschliche Athleten (ADRHA) informiert.
In seiner endgültigen Entscheidung beschloss das FEI-Tribunal, den Athleten für einen Zeitraum von 18 Monaten zu suspendieren, beginnend mit dem Datum der endgültigen Entscheidung des FEI-Tribunals (27. Oktober 2023). Darüber hinaus wurden dem Athleten alle bei der Veranstaltung erzielten Ergebnisse aberkannt und alle anderen Wettkampfergebnisse, die der Athlet ab dem Zeitpunkt der Probenahme erzielt hatte, wurden aberkannt. Schließlich wurde der Athlet mit einer Geldstrafe von CHF 3’000 belegt und zur Zahlung von Kosten in Höhe von CHF 1’500 aufgefordert.“