Coronavirus: Rückkehr zu Gruppen-Reitunterricht ab 8. März möglich
Reitunterricht und Lehrgänge, wie auf dem Augustenhof vor Corona mit Karsten Huck, sollen bald wieder möglich sein. Foto: spring-reiter.de

Coronavirus: Rückkehr zu Gruppen-Reitunterricht ab 8. März möglich

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Die Bundeskanzlerin und die Regierungschef*innen der Bundesländer haben sich zwar auf eine Verlängerung des Corona-Lockdowns bis vorerst 28. März geeinigt, stellen jedoch Lockerungen für den Sport in Aussicht. Demnach sollen ab dem 8. März und ab einer stabilen oder sinkenden Inzidenz von unter 100 wieder bis zu 20 Kinder (maximal 14 Jahre alt) bzw. bis zu fünf Erwachsene aus zwei Haushalten im Freien gemeinsam kontaktfrei Sport treiben können. In Regionen mit einer Inzidenz von unter 50 dürfen es bis zu zehn Personen bzw. 20 Kinder sein. Frühestens ab dem 22. März könnte auch in Innenräumen kontaktfreier Sport wieder möglich sein. Kontaktsport in Innenräumen, wie etwa Gruppenvoltigieren, stellte die Kanzlerinnenrunde ab 5. April in Aussicht. Wie die Umsetzung der Beschlüsse in den einzelnen Bundesländern aussehen wird, entscheidet sich in den kommenden Tagen. Dazu gehört auch die Frage, ob Reithallen als Innen- oder Außenraum betrachtet werden.

„Diese Beschlüsse sind ein Lichtblick für alle Reitschulen, Ausbilder*innen und Reiter*innen, denn ab der kommenden Woche darf wieder Gruppen-Reitunterricht stattfinden und gemeinsam trainiert werden, wenn es die regionale Lage erlaubt. Das ist für die Vereine, Betriebe und Schulpferde überlebenswichtig“, sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach und weist darauf hin, dass es weiterhin unabdingbar ist, die regionalen Inzidenzwerte sowie die Vorgaben der Behörden zu beachten. „Auch wir Pferdesportler*innen müssen weiterhin dazu beitragen, dass die Inzidenzwerte sinken und noch mehr Lockerungen möglich werden. Das heißt vor allem, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten“, betont Lauterbach.

Unklar ist derzeit noch, ob die Inzidenzwerte für Landkreise und Städte oder Bundesländer gelten. Dies wird sich voraussichtlich in den einzelnen Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer klären. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und die ihr angeschlossenen Landespferdesportverbände werden diese Informationen in den kommenden Tagen sichten und aufbereiten. „Aus unserer Sicht sind Reithallen wie Außenbereiche zu betrachten, da sie in der Regel gut belüftet und nicht mit Turnhallen vergleichbar sind“, sagt Soenke Lauterbach.

Folgende Informationen für den Sport gehen aus den Beschlüssen der Kanzlerin und der Regierungschef*innen der Bundesländer hervor:

Frühestens ab 8. März:

  • Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist Individualsport (kontaktfrei) in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen bzw. 20 Kindern (bis 14 Jahre) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, möglich.
  • Ebenfalls ab dem 8. März ist bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner Individualsport (kontaktfrei) zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, möglich.

Frühestens ab 22. März:

  • Wenn sich in einem Bundesland oder in einer Region die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem 8. März 14 Tage lang nicht verschlechtert hat, darf bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ab dem 22. März kontaktfreier Sport ohne konkrete Begrenzung der Personenzahl im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich stattfinden.
  • Bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner kann kontaktfreier Sport ohne konkrete Begrenzung der Personenzahl im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest stattfinden.

Frühestens ab 5. April:

  • Wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem vorherigen Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat, dürfen bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmenden im Freien sowie Kontaktsport in Innenräumen stattfinden.
  • Bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich (ohne Covid-19-Test) möglich.

Mehr Informationen zu den Beschlüssen der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/fuenf-oeffnungsschritte-1872120

Die Sieben-Tage-Inzidenzen der Städte, Landkreise und Bundesländer sind im sogenannten Dashboard des Robert-Koch-Instituts einsehbar. jbc