Das neue Jahr beginnt für die Springreiter mit einer Pflichtlektüre, die 124 Seiten dick ist: Auf ihnen sind die neuen Wettkampfregeln dokumentiert, die von der FEI beschlossen wurden und seit dem 1. Januar gelten. Manches ist nur für den internationalen Spitzensport relevant, aber manches betrifft auch nationale Veranstaltungen.
Gamaschen
Diskutiert wurde darüber lange, jetzt ist präzise definiert, welche Hinterhand-Gamaschen noch erlaubt sind. Knapp zwei Seiten beschäftigen sich allein mit diesem Thema. Grundsätzlich müssen sie eine Form haben, die es erlaubt, sie ohne Kraftaufwand anzulegen.
Hilfsmittel
Bei Wettkämpfen sind nur noch ein Satz Sporen und eine Gerte erlaubt.
Abreiteplatz
„Gymnastizierung“ „Schulung“ und „Training“ der Pferde beim Aufwärmen auf dem Abreiteplatz ist bei FEI-Veranstaltungen nicht mehr erlaubt. Auch das Platzieren von Stangen auf dem Boden während des Aufwärmens zu einem Wettkampf ist nicht mehr erlaubt.
Zeitfehler
Eine wesentliche Änderung betrifft das Punktesystem für die in Tabelle A-Wettbewerben zulässige Zeit. Von nun an wird für jede Sekunde über der erlaubten Zeit ein Strafpunkt gezählt. Früher war dies ein Punkt für jede angefangenen vier Sekunden.
5* Grand Prix Starterlaubnis
Ein Reiter, der nicht in den Top 500 des Longines Rankings platziert ist und/oder für einen 5* Grand Prix vorqualifiziert ist, muss wenigstens einen 1,50m Parcours mit maximal 4 Strafpunkten oder ein 1,55m/1,60m Grand Prix, Nationenpreis oder Weltcup mit maximal 8 Strafpunkten absolviert haben, bevor er in einem CSI5* Grand Prix starten darf. Dabei kann er nur mit dem gleichen Pferd starten, mit dem er sich qualifiziert hat.
Veterinär-Bestimmungen
Auch als Reaktion auf die Herpes-Ausbrüche im vergangenen Jahr hat die FEI im Abschnitt über den Schutz der Pferde-Gesundheit einige Veränderungen beschlossen, insbesondere über Vorbeugung, aber auch Quarantäne.
Alle neuen Regeln hier