FEI: “Die Ground Jury hat das Recht, die Verwendung eines Gebisses oder Nasenriemens zu verbieten!”
Werden auch kontrolliert: Gamaschen der Pferde Foto: spring-reiter.de

FEI: “Die Ground Jury hat das Recht, die Verwendung eines Gebisses oder Nasenriemens zu verbieten!”

posted in: Allgemein | 0

Die FEI hat während ihrer Generalversammlung in Abu Dhabi ausführlich über Veränderungen des Regelwerks im Springsport diskutiert und neue Regeln auch für die Kontrolle der Nasenriemen, Bandagen und Gamaschen festgelegt. So gilt jetzt:

„Die Ground Jury hat das Recht, auf der Grundlage eines tierärztlichen Gutachtens die Verwendung eines Gebisses oder Nasenriemens zu verbieten, die das Pferd verletzen können. Artikel 1044.8 des FEI-Veterinärreglements gilt in Bezug auf die zulässige Straffheit des Nasenriemens.“ Aber: „In Anbetracht der Tatsache, dass Athleten, Betreuer und Offizielle, wenn überhaupt, nur sehr wenig Zeit haben werden, um sich an das neue Nasenriemen-Prüfgerät zu gewöhnen, schlagen wir vor, dass eine Einführungszeit für das erste Quartal 2025 in Betracht gezogen wird mit einer Verwarnung statt einer sofortigen gelben Karte. Dies gibt allen Beteiligten Zeit, sich an die Neuregelung zu gewöhnen, und bietet den Offziellen Möglichkeit, ein Warnsystem anstelle einer offiziellen gelben Karte zu verwenden, wenn es ein unbeabsichtigtes Anziehen des Nasenriemens gab. Die FEI soll die Formulierung für die schrittweise Einführung des Warnsystems festlegen.“

„Es ist obligatorisch, bei allen Pferden, die an folgenden Prüfungen teilnehmen, eine Gamaschen- und Bandagenkontrolle durchzuführen:

Grand Prix, Nationenpreis/Longines League of Nations, Puissance und Six Bar,

sowie während des höchstdotierten Wettbewerbs jeder Veranstaltung. Es wird außerdem empfohlen, dass Gamaschen- und Bandagenkontrollen auch während anderer Wettbewerbe vorgenommen werden.“

Alle FEI-Beschlüsse zu der Thematik hier