Am 1. Januar 2020 tritt die neue Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO) in Kraft tritt. In dem roten Buch regelt die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) die gesamte Ausbildung im Pferdesport. Ob Reiter, Fahrer, Voltigierer, Trainer, Turnierfachleute oder Pferdesportvereine und –betriebe – in der APO sind Qualifikationen auf unterschiedlichem Niveau für verschiedene Zielgruppen definiert. Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen und Neuerungen beschrieben.
Die APO ist ein Regelwerk, das lebt. Alle paar Jahre passt die FN die Ausbildung an. „Es ist unsere Verantwortung als Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht, Qualifikationen anzubieten, die dem gesellschaftlichen Wandel sowie den Vorgaben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) Rechnung tragen“, erklärt Eva Lempa Röller, in der FN-Abteilung Ausbildung verantwortlich für die APO. So entstand auch eine der größten Veränderungen in diesem APO-Zyklus: Die Pferdeführerscheine Umgang und Reiten als zeitgemäße Weiterentwicklung des Basispass Pferdekunde bzw. des Reitpasses. Die Pferdeführerscheine sollen für mehr Sicherheit, Unfallverhütung und Tierwohl sorgen. Sie sind für alle Menschen gedacht, die sich mit ihrem Pferd auf einer Anlage und in der Nähe bewegen, aber auch für Reiter, die im Gelände unterwegs sind. Ausreiten bringt es oft mit sich, dass man mit dem Pferd Straßen nutzen muss und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Das stellt besondere Anforderungen an Mensch und Pferd. Die Pferdeführerscheine fassen alle grundlegenden Kompetenzen zusammen, die Menschen reitweisen- und disziplinübergreifend zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Pferd befähigen. „Es sind Mindest-Qualifikationen, die dem Menschen helfen, Alltagssituationen mit dem Pferd zu meistern“, so Eva Lempa-Röller.
Entsprechend sind die Inhalte. Beim Pferdeführerschein Umgang stehen der erste Kontakt zum Pferd, die Pferdepflege, das Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd einschließlich Haltung, Fütterung und Gesundheit auf der Agenda. Der praktische Umgang reicht von Bodenarbeit und Führen im eingezäunten Bereich bis hin zu Alltagssituationen, bei denen das Pferd auch im öffentlichen Raum zu führen ist. Ab 2020 ersetzt der Pferdeführerschein Umgang den Basispass Pferdekunde. Beim Pferdeführerschein Reiten sind die Inhalte wie folgt: Pferde pflegen und fürs Reiten vorbereiten, Reiten auf dem Reitplatz und/oder in einer Reithalle, Reiten im Außenbereich bzw. auf dem Außenplatz sowie Pferdegesundheit, Tierwohl und Grundkenntnisse der Reitlehre. Als fachliche Erweiterung des Reitpasses wird der Pferdeführerschein Reiten diesen ebenfalls mit Inkrafttreten der APO 2020 ersetzen. Voraussetzung für die Prüfung zu beiden Pferdeführerscheinen ist ein Vorbereitungslehrgang analog dem bisherigen Basispass Pferdekunde bzw. Reitpass. Wer also ab 2020 seine Alltagstauglichkeit und Kompetenz im Umgang mit Pferden oder als Reiter verbessern oder mit einer Qualifikation nachweisen möchte, für den ist der Pferdeführerschein Umgang oder der Pferdeführerschein Reiten das passende Angebot.
Die bekanntesten und am stärksten gefragten Qualifikationen für Reiter, Fahrer und Voltigierer sind die Abzeichen. Die größte Gruppe bilden die Reitabzeichen – ein zehnstufiges Abzeichensystem, das in sinnvollen Lernschritten vom Anfänger bis zum Könner die Ausbildung des Reiters ermöglicht und begleitet. Das Konzept kleinerer Lernschritte als Grundlage erfolgreicher Ausbildung wird ab 2020 auch im Bereich Fahren, Longieren, Voltigieren und Westernreiten fortgeführt. Die Fahr-, Longier-, Voltigier- und Westernreitabzeichen werden daher teilweise ergänzt. Das motiviert zum einen durch erreichbare Teilerfolge. Zum anderen macht es auch das Erreichen der nächsten Abzeichenstufe leichter. Bei den Fahrabzeichen (FA) gibt es ab 2020 das FA6. Bei den Longierabzeichen (LA) wird das LA5V eingeführt. Damit kann das Longieren mit Voltigierern abgeprüft werden. Ebenfalls neu sind das LA3 und das LA1V, das aufgrund von Turniererfolgen an Longenführer verliehen wird. Zu guter Letzt gibt es auch noch ein neues Voltigierabzeichen, das VA5 – eine E-Pflicht (nach Einführung des E Programms mit der LPO 2018). Weiter wird das Mindestalter der Pferde in Abzeichenlehrgängen und -prüfungen einheitlich auf fünf Jahre festgelegt. Ebenso wird der Einsatz der Pferde begrenzt. Die Voraussetzungen für Lehrgangsleiter werden für andere Disziplinen geöffnet. Bei den Reit- und Fahrabzeichen werden die Stationsprüfungen ab 2020 nicht mehr benotet und die Noten für die praktischen Teilprüfungen entsprechend angepasst.
Ohne Ausbilder keine Ausbildung. Ein Kern der APO ist die Ausbildung der Ausbilder (Lehrkräfte). Hier gibt es folgende Neuerungen: Generell werden die Trainerausrichtungen Basis- und Leistungssport stärker differenziert und richten sich somit genauer auf die unterschiedlichen Zielgruppen aus. Dies ist auch durch eine Schwerpunktsetzung im Lehrgang möglich. Künftig können geeignete Teile des Lehrgangsplans via Blended Learning – die Kombination aus Präsenzlernzeiten und computergestütztem Lernen – umgesetzt werden. Die Lehrgangsinhalte sind um das Thema Inklusion ergänzt. Der Trainerassistent Pferdesport als eine Vorstufenqualifikation zum Trainer C wird in Reit- und Fahrsport aufgeteilt. Der Trainer C kann künftig auch ohne eigenes Reiten erreicht werden. Vorausgesetzt man ist mindestens 50 Jahre alt und hat hohe Turniererfolge nachzuweisen. Inhaltlich wird die Durchführung von Abzeichenlehrgängen aufgenommen. Beim Trainer B sind künftig dezentrale Maßnahmen unter dem Dach der Fachschulen möglich. Der Trainer A wird auf 90 Lehreinheiten verkürzt. Zudem kann man ab 2020 den Trainer A Fahren Basissport machen. Ab 2020 erhält jeder Trainer nach bestandener Prüfung automatisch die DOSB-Trainerlizenz und ein Trainerschild. Die Ergänzungsqualifikationen werden um Spät- und Wiedereinsteiger, Inklusion, Geländereiten und weitere Schwerpunkte ergänzt. Zudem werden sie für Trainer aller Disziplinen geöffnet.
Pferdehaltung und Ausbildung findet in Pferdesportvereinen und –betrieben statt. Auch dies ist ein Teil des Pferdesportes, dessen Qualität die FN via Qualifikationen mit der APO positiv beeinflussen möchte. Bei der FN-Kennzeichnung von pferdehaltenden Vereinen und Betrieben steht neben der Qualitätssicherung 20 Jahre nach Einführung des aktuellen Systems vor allem die Verständlichkeit und Aussagekraft für Betriebe und deren Kunden im Vordergrund der Überarbeitung. Aus diesem Grunde wird das Kennzeichnungssystem reduziert. Das Einstiegs- und Antragsverfahren für die Betriebe wird vereinfacht. Der Überprüfungszeitraum erhöht sich auf vier Kalenderjahre. Die Punkte für die Leistungsniveaus der verschiedenen Kennzeichnungen – wie zum Beispiel bei den Reitschulen – entfallen. Titel wie Basisausbildung oder Ponyreitschule oder weitere erlauben künftig eine bessere Zielgruppenansprache. Voraussetzung für das Grundschild Pferdehaltung sind künftig mindestens drei statt vorher zwei Pferde im Betrieb.
In der Ausbildung der Turnierfachleute soll die Grundrichterprüfung entzerrt werden, um eine gezieltere Vorbereitung und eine positivere Lern- und Prüfungsatmosphäre zu ermöglichen. Dazu wird für alle Disziplinen ein Modulsystem eingeführt. Im Sinne der Qualitätssicherung werden Lehrgangsinhalte und Prüfungsmodalitäten weiter präzisiert. So können ab 2020 zum Beispiel Teilprüfungen zeitversetzt abgelegt werden. Neu eingeführt wird der Richter Vorbereitungsplatz gemäß LPO 2018 als eigenständige Qualifikation. Um allen geeigneten Richterkandidaten Höherqualifikationen zu ermöglichen, werden die Zulassungsvoraussetzungen angepasst.
Weitere Informationen zur Ausbildung finden sich auf der FN-Homepage unter www.pferd-aktuell.de und auf dem Trainerportal unter www.pferd-aktuell.de/trainerportal .