Der RV Montagsclub e.V. eröffnet vorsichtig die Grüne Saison in Westergellersen (Luhmühlen) mit Springpferdeprüfungen für Berufsreiter/Ausbilder von Springpferden unter Corona-Bedingungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, also ohne Zuschauer/Besucher, und unter Beachtung der aktuell geltenden Auflagen zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus.
Dies ist gleichzeitig eine Perspektivmaßnahme für einen aktuell zeitlich nicht definierbaren beschränkten Wiedereinstieg Sport !
Folgende Bedingungen gelten:
– Startberechtigt sind nur Mitglieder des RV Der „Montagsclub“ , KEINE Einzelreiter
– 80 Startplätze pro Prüfung mit tageweisen Ausschluss gem. Ausschreibung
– Hufschmied steht nicht zur Verfügung
– Boxen stehen nicht zur Verfügung
– Modalitäten Mitgliedschaft Montagsclub & Zeiteinteilung unter www.der-montagsclub
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie sowie Mund-/Nasenschutz, ohne die eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
Unter www.nennung-online.de – Teilnehmerinformation – gibt es ein Formular „Anwesenheitsnachweis“. Dies ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben und – bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) – an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich.
Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie von Mund-/Nasenschutz.
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen.
Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind nicht gestattet !
Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet wird / werden. Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)
Es gilt die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Auszug:
- 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- 2.Abs.1 Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
- 2.Abs.2 In der Öffentlichkeit einschl. des öff.Personenverkehrs hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch für die körperliche oder sportliche Betätigung im Freien , nicht jedoch gegenüber solchen Personen, mit denen die pflichtige Person in einer gemeinsamen Wohnung wohnt. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt . Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen. ….
- 2 Abs.3 …..Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte von Angehörigen sowie Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. …..
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden!
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden
Hygienebeauftragter:
Karl-Heinz Klasen und Patrick Kunz
Die Meldestelle ist nur über equi-score sowie telefonisch erreichbar. Kein persönlicher Kontakt.Das ggfs. errittene Gewinngeld wird nach Ende der Veranstaltung überwiesen
Alle Infos hier