Die Landesregierung Schleswig-Holstein beschließt Lockerungen bei der Öffnung von privaten und öffentlichen Sportanlagen für kontaktfreie Sportarten. Dies gilt ausdrücklich auch für den Pferdesport. Diese Lockerungen treten ab Montag, 4. Mai 2020, in Kraft.
„Wir sind sehr froh über die ersten Lockerungen, die die Landesregierung für Schleswig-Holstein beschlossen hat. Der Pferdesport ist eine Freiluft- und Individualsportart, die zum großen Teil an der frischen Luft und ohne Kontakte zwischen Menschen stattfindet. Mit diesen ersten Lockerungen kann ein eingeschränkter Unterrichts- u. Trainingsbetrieb ab dem 4. Mai 2020 wieder aufgenommen werden, ein Wiederbeginn des Turniersports bleibt dagegen vorerst ausgeschlossen.“, sagt Matthias Karstens, Geschäftsführer des Pferdesportverbandes Schleswig-Holstein e.V.
Nach § 6 Absatz 11 der Ersatzverordnung vom 01. Mai 2020 kann die Öffnung von öffentlichen und privaten Sportanlagen ab dem 4. Mai 2020, soweit dort kontaktfrei Sport ausgeübt wird, erfolgen. Hierbei sind die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen stets einzuhalten. So muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern stets gewahrt werden. Reitunterricht darf somit unter Auflagen wieder stattfinden.
Außerdem sind folgende grundlegende Eckpunkte zum Hygiene- und Infektionsschutzmanagement sicherzustellen:
- Reduzierung/Begrenzung der Anwesenheitszeiten auf der Pferdesportanlage und die Betonung des verantwortungsvollen Schutzes der Menschen.
- Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Sportanlage nicht betreten.
- Nachvollziehbare Dokumentation der Anwesenheitszeiten der Menschen auf der Pferdesportanlage.
- Die Anzahl der Pferde und Menschen, die gleichzeitig in einer Reithalle bzw. auf einem Reitplatz trainieren, wird mit Blick auf den Infektionsschutz klein gehalten und Abstand gewährleistet.
- Die Anzahl der Pferde, die in einem Stalltrakt gleichzeitig gepflegt werden, wird mit Blick auf den Infektionsschutz klein gehalten und Abstand gewährleistet.
- Reduzierung der Kontakte auf das Minimum und Einhaltung der Mindestabstandsregeln zu anderen Personen.
- Benennung einer Person auf der Pferdesportanlage, die für die Überwachung und Beratung zu Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben verantwortlich ist.
- Einhaltung aller Maßgaben zum Infektionsschutz, wie zum Beispiel Handhygiene.
- Besonderer Schutz der Angehörigen von Risikogruppen.
- Infektionsrisiken in allen Bereichen der Pferdesportanlage und für alle Maßnahmen und Angebote abwägen, einordnen und entsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen.
Bei der Wiederaufnahme des Reitunterrichts sind hierbei auch die seitens der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) herausgegebenen Handlungsleitfäden zum Wiederbeginn des Reitunterrichts zu beachten: https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus
Die Durchführung von Turnieren, Veranstaltungen und Leistungsvergleichen bleibt vorerst untersagt. Ein Wiederbeginn des Turniersports sowie weiterer Seminar- und Lehrgangsveranstaltungen in Schleswig-Holstein darf somit erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bleiben bis einschließlich 31. August verboten.
„Wir müssen jetzt zu einer Art Normalität im Einklang mit dem Coronavirus kommen. Dazu gehört gerne kurzfristig auch der eingeschränkte Wettkampfbetrieb.“, so Matthias Karstens.
Die Aktiven der Spring-, Dressur- und Vielseitigkeitsreiter sprechen sich für einen besonnenen aber auch schnellstmöglichen Wiederbeginn des Turniersports in Schleswig-Holstein aus.
„Der Pferdesportverband Schleswig-Holstein e.V. steht ausdrücklich zum bestmöglichen, verantwortungsvollen Umgang mit der Corona-Pandemie und der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung in diesen schweren Zeiten. Wir setzen uns dafür ein, dass Turnierveranstaltungen verantwortungsbewusst und stets an den aktuellen Sachstand und die behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben wieder stattfinden können und stehen dazu wie auch in den vergangenen Wochen im stetigen Austausch mit unserer Landespolitik. Aktuell ist ein Wiederbeginn jedoch noch nicht möglich.“, ergänzt Karstens.
Weitere Informationen sowie alle Handlungsleitfäden der FN finden Sie hier: https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus
Achtung: Es muss stets beachtet werden, dass die Corona-Lage sehr dynamisch ist und sich die staatlichen Vorgaben schnell verändern können. Deshalb unterliegen auch die oben genannten Dokumente einem ständigen Anpassungsprozess.