Es bleibt dabei: Obwohl sie sich scheinbar qualifiziert hatten, bleiben die Olympischen Spiele in Tokio für Mathilda Karlsson und Andrea Herck gesperrt. Das FEI-Tribunal hat den Einspruch beider Reiterinnen gegen die nachträgliche Aberkennung der Olympia-Qualifikation abgewiesen. Als letzte Möglichkeit bleibt jetzt nur noch der Weg zum Sport-Schiedsgericht CAS innerhalb der nächsten 21 Tage.
Der Streitpunkt sind sechs Turniere im französischen Villeneuve-Loubet im Dezember 2019 und Januar 2020. auf denen sich die für Sri Lanka startende Mathilda Karlsson, die auf dem Grönwohldhof vor den Toren Hamburgs zuhause ist, und die Rumänin Andrea Herck Qualifikationspunkte für einen Olympiastart erritten. Es waren Turniere, die Fragen aufwarfen – und jetzt vom FEI-Tribunal letzte Antworten bekamen:
Zwei Springen, so heißt es in der FEI-Begründung eindeutig, „die für das Olympische und das Longines Ranking zählten, sind zu den drei Springen vom Dezember 2019 hinzugefügt worden nach den entsprechend festgelegten Fristen“. Diese „updated“ Startlisten seien von der französischen FN genehmigt und „fehlerhaft“ von der FEI abgezeichnet worden. Im Ergebnis und „in Übereinstimmung mit Artikel 112.3 der FEI Regularien“ werden diese nachträglich angefügten Wettbewerbe gestrichen, „was bedeutet, dass die teilnehmenden Athleten ihre Ranking-Punkte aus diesen Springen verlieren“.
Diese Entscheidung bedeutet, so das FEI-Tribunal weiter, dass „Mathilda Karlsson vom zweiten auf den siebten Rang in der Gruppe G des Olympischen Rankings fällt und Sri Lanka seinen Olympischen Einzelstartplatz verliert“.
In seiner finalen Entscheidung betont das Tribunal, dass „die Integrität des Sports gefährdet war“ und deshalb das FEI-Sekretariat völlig richtig die Springen und die Ranking-Punkte annuliert habe.