In verschiedenen Medien kursieren Vorwürfe über tierschutzrelevante Trainingsmethoden im Nordrhein-Westfälischen Landgestüt in Warendorf. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) ordnet die Rolle des Verbandes ein und nimmt Stellung zu einem Sachverhalt vom 13. April 2021, bei dem es um das nicht pferdegerechte Reiten von zwei Hengsten in zu enger Kopf-Hals-Haltung geht. Von weiteren Vorfällen im NRW-Landgestüt hat die FN keine Kenntnis.
Während eines Pferdewirtschaftsmeisterlehrgangs in der Deutschen Reitschule im NRW-Landgestüt ritt eine Mitarbeiterin des Landgestüts am 13. April 2021 unter Anleitung der Leiterin des NRW-Landgestüts, Kristina Ankerhold, einen vier- und einen fünfjährigen Hengst in der Reithalle. Zeitgleich befanden sich zwölf bis vierzehn Teilnehmer des Meisterlehrgangs in der Reithalle. Diese beurteilten die Trainingsmethoden mit den beiden Hengsten als inakzeptabel und tierschutzrelevant. Die beiden Trainingssequenzen wurden von einigen Personen gefilmt.
Eine Mitarbeiterin der FN, die auch vor Ort war, wurde ebenfalls Zeugin des Vorfalls und informierte den Leiter der FN-Abteilung Ausbildung, Thies Kaspareit. Der FN liegt dazu Filmmaterial vor. Der Verband konfrontierte nach ausgiebiger Begutachtung der Aufnahmen und auf Grundlage der Schilderungen der FN-Mitarbeiterin die Gestütsleiterin mit den Vorwürfen. Am 15. April fand ein Gespräch zwischen Thies Kaspareit, Kristina Ankerhold und der Reiterin statt. Die Gestütsleiterin räumte ein, dass die Situationen unglücklich und auch fachlich nicht richtig seien. Aus ihrer Sicht war das Reiten aber nicht tierschutzrelevant. Demgegenüber ordnete Thies Kaspareit das Training aus FN-Sicht als nicht pferdegerecht ein. Grundlage ist unter anderem der Kriterienkatalog zur Beurteilung von Trainingssituationen. Es wurde vereinbart, dass die fachliche Auseinandersetzung im Rahmen einer Praxiseinheit fortgeführt wird. Um die Fortsetzung der Gespräche nicht zu belasten, zeigte Thies Kaspareit sich dem Wunsch nach einer Löschung des der FN vorliegenden Filmmaterials zunächst zugänglich. Nach weiterer Beratung hat sich der Verband dazu entschlossen, dieses Material bis auf weiteres zu erhalten. Unabhängig davon hat die FN die zuständige Landeskommission Westfalen am 6. Mai zunächst mündlich über die Vorkommnisse informiert, damit die Landeskommission prüfen kann, ob ein Ordnungsverfahren einzuleiten ist. FN/Adelheid Borchardt
Die FN nimmst Stellung zu Vorwürfen gegen das NRW-Landgestüt.