Der Futtermittelhersteller Marstall hat eine Warnung an Reiter und Pferdehalter herausgegeben: Im Rahmen des Qualitätsmanagement-Systems sind bei einer Eigenkontrolle in einer Rohstofflieferung für das Marstall Pferdefutter geringe Spuren von Coffein festgestellt worden. Da Coffein zu den verbotenen Substanzen gemäß Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln (ADMR) Pferdesport gehört, kann das Verfüttern des betroffenen Futters dazu führen, dass es zu positiven Ergebnissen bei einer Medikationskontrolle kommt.
Marstall bittet daher – als reine Vorsichtsmaßnahme – alle Reiter, die mit ihren Pferden im Turniersport aktiv sind, an Auktionen und/oder Körungen teilnehmen oder ihr Pferd verkaufen wollen, die auf der angefügten Liste aufgeführter Futtermittel nicht einzusetzen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Futtersorten mit der Herstellungsnummer 1 (Herst-Nr. 1) und den aufgeführten Kenn-Nummern.
Marstall bietet darüber hinaus an, die aufgeführten Futtersorten im Handel kostenlos umzutauschen. Sämtliche Marstall-Futter mit anderen Kenn-Nummern (davor und danach) und alle anderen, nicht aufgeführten Marstall-Futtersorten sowie alle Produkte mit Herstellungsnummer 2 und 3 sind nicht betroffen und können an alle Pferde bedenkenlos verfüttert werden.
Das Stimulanz Coffein zählt zur Liste I der ADMR und damit zu den im Wettkampf verbotenen Dopingsubstanzen und Methoden. Verantwortliche Person für die Einhaltung der ADMR ist immer zuerst der Reiter, Fahrer, Longenführer, Voltigierer, Besitzer und/oder Eigentümer des Pferdes. Vor der Verwendung sollten stets die Inhaltsangaben von Futtermitteln sorgsam überprüft werden. (fn-press)