Die Ausrüstung der Pferde muss den Regeln der Reitlehre, den Grundsätzen des Tierschutzes sowie der Unfallverhütung entsprechen:
Erlaubte Reithalfter:
- Hannoversches Reithalfter
- Englisches Reithalfter
- Kombiniertes Reithalfter
- Mexikanisches Reithalfter
Englisches Reithalfter – Modell Arezzo der Firma Kieffer | |
Mexikanisches Reithalfter | |
Hannoversches Reithalfter |
Erlaubte Gebisse:
- Wassertrense einfach oder doppelt gebrochen
- Olivenkopftrense einfach und doppelt gebrochen
- D-Trense einfach und doppelt gebrochen
- Schenkeltrense einfach und doppelt gebrochen
- Stangengebisse aus Metall und Gummi oder Kunststoff
- Pelham aus Metall, Kunststoff oder Gummi einfach oder doppelt gebrochen mit Kinnkette und vorgeschriebener Kinnkettenunterlage zulässig.
- Drei-Ringe-Gebiss
- Bei Spring-Prüfungen Kl E sind weder Stangen-, noch Pelham- oder Drei-Ringe-Gebisse erlaubt.
Mindestdicke der Gebisse (im Maulwinkel): Ponys: 10mm, Pferde: 14mm
einfach gebrochene Wassertrense |
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doppelt gebrochene Wassertrense |
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Olivenkopftrense | |
D-Trense | |
Schenkeltrense | |
Stangengebiss aus Gummi | |
Stangengebiss aus Metall | |
Stangengebiss aus Kunststoff | |
Pelham |
Sattel: einschließlich Steigbügeln/Steigbügelriemen und Gurt. In Pony-Prüfungen der Kl. E bis L ist ein Schweifriemen zugelassen.
Gamaschen und Co: Bandagen, Gamaschen, Streichkappen und Springglocken sind in allen Prüfungen über Hindernisse zugelassen. Dies gilt auch für Hufschuhe, die über den Kronenrand reichen (Ausnahme: Eignungsprüfung für Reitpferde).
NEU seit 2018: Gamaschen und alle sonstigen zum Schutz der Pferdebeine erlaubten Ausrüstungsgegenstände sind nicht nur korrekt anzulegen, sondern dürfen mit dem Betreten des Vorbereitungsplatzes Springen auch grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Zu diesem Zweck ist auch ein Verlassen des Vorbereitungsplatzes nicht zulässig.
Kopfnummern: Ab 2018 reicht eine Kopfnummer pro Pferd. Diese ist während des gesamten Turniers deutlich sichtbar anzubringen.
Vorderzeug: zugelassen in allen Prüfungen.
Erlaubte Hilfszügel: Die Verwendung einer beliebigen Zäumung sowie eines Schlaufzügels auf dem Vorbereitungsplatz ist nur noch ab Klasse M** zulässig. (Das Springen mit Schlaufzügel ist und bleibt generell verboten).
Fliegenschutz an den Ohren: in allen Springprüfungen zugelassen.Das Verbinden des Ohrenschutzes mit dem Nasenriemen ist nicht gestattet. Der Bereich der Augen und des Nasenrückens muss frei bleiben, das Ohrenspiel darf nicht beeinträchtigt sein.
Stollen und Stollengurt: erlaubt in allen Prüfungen
Wann welche Stollen: Auf festem und harten Untergrund werden meist sehr spitze und scharfe Stollen in die Stollenlöcher eingesetzt. In weichem und matschigem Gelände werden dagegen häufig breite und kantige Stollen verwendet, die mit ihrer Form die Rutschgefahr vermindern. Nicht vergessen: Die Stollen vor dem Rücktransport unbedingt vorher wieder herausdrehen.
Nicht erlaubt: mit Gewichten beschwerte Gamaschen oder Springglocken.
Nicht erlaubt: Schlaufzügel beim Überwinden von Hindernissen